Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption

  • Leistungsbeschreibung

    Auf Antrag kann das Familiengericht eine sogenannte schwache Adoption in eine sogenannte starke Adoption umwandeln.

  • Verfahrensablauf

    Sie müssen einen notariell beurkundeten Antrag auf Umwandlung bei dem zuständigen Amtsgericht einreichen. Das Gericht prüft den Antrag und beteiligt während des Verfahrens auch das örtlich zuständige Jugendamt sowie die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamts.

    Das Gericht spricht die Adoption mit starker Wirkung aus, wenn

    • dies dem Wohl des Kindes dient,
    • die erforderlichen Zustimmungen zu einer Annahme mit einer das ElternKind-Verhältnis beendenden Wirkung erteilt sind und
    • überwiegende Interessen des Ehemannes, der Ehefrau oder der Kinder des oder der Annehmenden beziehungsweise des Adoptivkindes nicht entgegenstehen.

    Ihr Adoptivkind hat dann alle Rechte und Pflichten eines leiblichen Kindes. Außerdem erhält es, wenn es im Zeitpunkt des Antrags noch keine 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Sie oder Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau deutsche Staatsangehörige sind.

  • Voraussetzungen

    Sie haben ein Kind im Ausland adoptiert.

    Das Gericht spricht die Adoption mit starker Wirkung aus, wenn

    • dies dem Wohl des Kindes dient,
    • die erforderlichen Zustimmungen zu einer Annahme mit einer das ElternKind-Verhältnis beendenden Wirkung erteilt sind und
    • überwiegende Interessen des Ehemannes, der Ehefrau oder der Kinder des oder der Annehmenden beziehungsweise des Adoptivkindes nicht entgegenstehen
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • notariell beurkundeter Antrag auf Umwandlung der Adoption
    • ausländische Adoptionsurkunde.

    Hinweis: In den meisten Fällen sind ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung notwendig:

    • durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder
    • Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.
  • Welche Gebühren fallen an?

    • Notarkosten
    • Gerichtskosten
    • die jeweilige Höhe richtet sich nach dem Einzelfall
  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Unter https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche finden Sie die für Sie für zuständigen Amtsgerichte mit weiteren Kontaktmöglichkeiten und Servicezeiten.

Zuständige Abteilungen