Wirtschaftsförderung regional
Leistungsbeschreibung
Unternehmerinnen und Unternehmern, die in Rheinland-Pfalz investieren wollen und/ oder bereits unternehmerisch tätig sind, können, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden, durch verschiedene Förderprogramme unterstützt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Interessente müssen ihren Antrag zwingend vor Maßnahmebeginn bei der ISB einreichen. Zum förderschädlichen Maßnahmebeginn wird bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Vertrages gerechnet.
Anträge / Formulare
Die Antragsformulare sind auf der Internetseite der ISB erhältlich. Die für eine Bearbeitung der Anträge notwendigen Unterlagen sind aus dem Antrag ersichtlich beziehungsweise sie werden ergänzend von der ISB angefordert.
Was sollte ich noch wissen?
Die Rechtsgrundlagen sind abhängig vom jeweiligen Förderprogramm.
An wen muss ich mich wenden?
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH ist mit der Bearbeitung der Programme beauftragt. Informationen zu den bestehenden Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite der ISB erhältlich.
Darlehens- und Bürgschaftsprogramme werden im Hausbankenverfahren durchgeführt. Daher sind für diese Unterstützungsmöglichkeiten die Hausbanken Ansprechpartner.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Diana Gerhards
- Frau Antonia Gierten
- Herr Heribert Lorscheiderstellvertretende Fachbereichsleitung III
- Frau Melanie Unzen